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Ob Arztkittel in der Praxis, Kochjacke in der Küche, Sicherheitsschuhe auf der Baustelle oder Service-Outfit im Hotel – typische Berufs- und Arbeitskleidung kann in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist die Unterscheidung: Während klassische Schutz- und Berufskleidung (z. B. Kasacks, Schürzen, Warnschutz, Sicherheitsschuhe) absetzbar ist, gilt das für Business-Mode wie Anzüge oder Hemden in der Regel nicht.
Bei COMO Fashion finden Sie passende Outfits für alle Branchen – von Business & Büro über Gastronomie, Hotel & Küche, Medizin & Pflege bis zu Handwerk, Industrie und Vertrieb & Dienstleistungen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kleidung steuerlich anerkannt wird, wie Sie Reinigungskosten korrekt angeben und welche Vorteile Arbeitgeber durch steuerfreie Ausstattung haben.
Ihr Look. Ihr Team. Ihre Marke. – steuerlich sauber aufgestellt.
Beispiele für absetzbare Berufskleidung:
Nicht absetzbar (bürgerliche Kleidung):
Hinweis: Wird Kleidung mit einem festen Unternehmenslogo versehen, spricht das zusätzlich für eine typische Berufskleidung. Hier lohnt sich unser Stick- & Druckservice.
Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – der steuerfreie Team-Look lohnt sich doppelt.
Wichtige Punkte:
Beispielrechnung (für die Steuererklärung):
Absetzbar sind insbesondere:
Nicht absetzbar:
Hinweise für Arbeitgeber:
Viele Arbeitgeber sind verpflichtet, Sicherheitsschuhe bereitzustellen. Erfolgt die Gestellung durch den Arbeitgeber, ist dies für Mitarbeiter steuerfrei (§ 3 Nr. 31 EStG) und stellt keinen geldwerten Vorteil dar.
Passende Modelle finden Sie in unserem Sortiment an Arbeitsschuhen & Sicherheitsschuhen.
Beispiele aus verschiedenen Bereichen:
Mehr passende Produkte finden Sie in unseren Kategorien:
Medizin & Pflege, Gastronomie & Küche und Handwerk & Industrie.
Wichtige Punkte:
Business- und Alltagskleidung wie Anzüge, Hemden, Blusen oder auch Poloshirts und T-Shirts gelten normalerweise nicht als steuerlich absetzbar. Wird jedoch ein festes Unternehmenslogo aufgebracht, verwandeln sich diese Basics in typische Berufskleidung – und können steuerfrei vom Arbeitgeber gestellt werden.
Mit unserem Stick- & Druckservice machen wir aus Basics einheitliche Corporate Fashion – sichtbar, professionell und steuerlich vorteilhaft.
Logo drauf – und steuerlich klar im Vorteil.
Nur typische Berufskleidung und Schutzkleidung, die fast ausschließlich im Job getragen wird, ist absetzbar. Beispiele: Arztkittel, Kasacks, Kochjacken, Schürzen, Warnschutzkleidung, Sicherheitsschuhe.
Nein. Bürgerliche Kleidung wie Anzüge, Kostüme, Hemden oder Business-Schuhe ist nicht absetzbar – auch dann nicht, wenn sie nur im Job getragen wird. Ausnahme: Business-Kleidung mit Logo kann abgesetzt werden.
Sie können entweder konkrete Reinigungskosten nachweisen (Reinigungstickets, Waschkosten) oder die Kosten schätzen (Anzahl der Waschgänge × Durchschnittskosten).
Es gibt keinen amtlichen Pauschbetrag. Viele Finanzämter akzeptieren eine Nichtbeanstandungsgrenze von ca. 110 € pro Jahr für Reinigungskosten – ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.
Arbeitnehmer geben die Kosten in der Anlage N bei den Werbungskosten an. Selbstständige erfassen sie als Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung.
Ja. Sicherheitsschuhe und spezielle Arbeitsschuhe gelten als typische Berufskleidung. Sie sind absetzbar, wenn sie beruflich vorgeschrieben oder erforderlich sind.
Stellt der Arbeitgeber typische Berufskleidung oder übernimmt die Reinigung, ist dies für Mitarbeiter steuerfrei (§ 3 Nr. 31 EStG). Es liegt kein geldwerter Vorteil vor.
Ja. Für Selbstständige gelten dieselben Regeln: Anschaffung und Reinigung typischer Berufskleidung können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Quittungen, Rechnungen oder eine nachvollziehbare Berechnung der Reinigungskosten (z. B. Anzahl der Waschgänge × Kosten pro Waschgang). Ohne Belege ist ein Abzug riskant.
Vor allem Berufe mit klar erkennbarer Berufskleidung: Medizin & Pflege (Kasacks, Kittel), Gastronomie & Küche (Kochjacken, Schürzen), Handwerk & Industrie (Sicherheitsschuhe, Warnschutz) und Dienstleister mit Uniform oder Logo-Outfit.
Ja, ein fest aufgebrachtes Unternehmenslogo spricht klar für eine typische Berufskleidung. Solche Outfits lassen sich in der Regel steuerlich absetzen. Ohne Logo wird Business-Kleidung vom Finanzamt meist nicht anerkannt. Zum Stick- & Druckservice.