Tipp: Berufsbekleidung von der Steuer absetzen
Als wichtigen Teil des Berufslebens zahlen viele Privatpersonen ihre Arbeitskleidung aus eigener Tasche. Unklar ist dabei oft, welche Kleidung steuerlich absetzbar ist. In der Regel werden Kleidungsstücke, die auch privat genutzt werden können, nicht als Arbeitskleidung anerkannt.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Mit einem Firmenlogo bedruckt oder bestickt Kleidung ist ohne Zweifel Berufskleidung und kann steuerlich absetzbar sein. Berufstätige im Office, Handel oder Sales, die eine einheitliche Erscheinung wünschen und dabei auch steuerliche Vorteile genießen möchten, treffen mit diesen Kleidungsstücken eine ausgezeichnete Wahl.