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Ob Arztkittel in der Praxis, Kochjacke in der Küche, Sicherheitsschuhe auf der Baustelle oder Service-Outfit im Hotel – typische Berufs- und Arbeitskleidung kann in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist die Unterscheidung: Während klassische Schutz- und Berufskleidung (z. B. Kasacks, Schürzen, Warnschutz, Sicherheitsschuhe) absetzbar ist, gilt das für Business-Mode wie Anzüge oder Hemden in der Regel nicht.
Bei COMO Fashion finden Sie passende Outfits für alle Branchen – von Business & Büro über Gastronomie, Hotel & Küche, Medizin & Pflege bis zu Handwerk, Industrie und Vertrieb & Dienstleistungen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kleidung steuerlich anerkannt wird, wie Sie Reinigungskosten korrekt angeben und welche Vorteile Arbeitgeber durch steuerfreie Ausstattung haben.
„Ihr Look. Ihr Team. Ihre Marke. – steuerlich sauber aufgestellt.“
Beispiele für absetzbare Berufskleidung:
Nicht absetzbar (bürgerliche Kleidung):
Hinweis: Wird Kleidung mit einem festen Unternehmenslogo versehen, spricht das zusätzlich für eine typische Berufskleidung. Hier lohnt sich unser Stick- & Druckservice.
Von Kittel bis Kochjacke – Ihr Steuer-Vorteil im Kleiderschrank.
Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – der steuerfreie Team-Look lohnt sich doppelt.
Wichtige Punkte:
Beispielrechnung (für die Steuererklärung):
Saubere Wäsche – sauberer Steuervorteil.
Absetzbar sind insbesondere:
Nicht absetzbar:
Hinweise für Arbeitgeber:
Viele Arbeitgeber sind verpflichtet, Sicherheitsschuhe bereitzustellen. Erfolgt die Gestellung durch den Arbeitgeber, ist dies für Mitarbeiter steuerfrei (§ 3 Nr. 31 EStG) und stellt keinen geldwerten Vorteil dar.
Passende Modelle finden Sie in unserem Sortiment an Arbeitsschuhen & Sicherheitsschuhen.
Sicherheitsschuhe – Ihr Steuer-Schutzschild für jeden Schritt.
Direktantwort:
Ob Gastronomie, Pflege oder Handwerk – jede Branche hat typische Berufskleidung, die steuerlich absetzbar ist.
Beispiele aus verschiedenen Bereichen:
Mehr passende Produkte finden Sie in unseren Kategorien:
Medizin & Pflege, Gastronomie & Küche, Handwerk & Industrie.
„Von der Praxis bis zur Baustelle – steuerlich gut gekleidet.“
1. Welche Arbeitskleidung darf ich steuerlich absetzen?
Nur typische Berufskleidung und Schutzkleidung, die fast ausschließlich im Job getragen wird, ist absetzbar. Beispiele: Arztkittel, Kasacks, Kochjacken, Schürzen, Warnschutzkleidung, Sicherheitsschuhe.
2. Kann ich Anzüge oder Business-Kleidung absetzen?
Nein. Bürgerliche Kleidung wie Anzüge, Kostüme, Hemden oder Business-Schuhe ist nicht absetzbar – auch dann nicht, wenn sie nur im Job getragen wird.
3. Wie setze ich die Reinigung meiner Arbeitskleidung ab?
Sie können entweder konkrete Reinigungskosten nachweisen (Reinigungstickets, Waschkosten) oder die Kosten schätzen (Anzahl der Waschgänge × Durchschnittskosten).
4. Gibt es eine Pauschale für Arbeitskleidung?
Es gibt keinen amtlichen Pauschbetrag. Viele Finanzämter akzeptieren eine Nichtbeanstandungsgrenze von ca. 110 € pro Jahr für Reinigungskosten – ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.
5. Wo trage ich Arbeitskleidung in der Steuererklärung ein?
Arbeitnehmer geben die Kosten in der Anlage N bei den Werbungskosten an. Selbstständige erfassen sie als Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung.
6. Sind Sicherheitsschuhe steuerlich absetzbar?
Ja. Sicherheitsschuhe und spezielle Arbeitsschuhe gelten als typische Berufskleidung. Sie sind absetzbar, wenn sie beruflich vorgeschrieben oder erforderlich sind.
7. Was gilt, wenn der Arbeitgeber die Kleidung stellt oder reinigt?
Stellt der Arbeitgeber typische Berufskleidung oder übernimmt die Reinigung, ist dies für Mitarbeiter steuerfrei (§ 3 Nr. 31 EStG). Es liegt kein geldwerter Vorteil vor.
8. Können auch Selbstständige Arbeitskleidung absetzen?
Ja. Für Selbstständige gelten dieselben Regeln: Anschaffung und Reinigung typischer Berufskleidung können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
9. Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?
Quittungen, Rechnungen oder eine nachvollziehbare Berechnung der Reinigungskosten (z. B. Anzahl der Waschgänge × Kosten pro Waschgang). Ohne Belege ist ein Abzug riskant.
10. Welche Branchen profitieren besonders vom Abzug?
Vor allem Berufe mit klar erkennbarer Berufskleidung: Medizin & Pflege (Kasacks, Kittel), Gastronomie & Küche (Kochjacken, Schürzen), Handwerk & Industrie (Sicherheitsschuhe, Warnschutz) und Dienstleister mit Uniform oder Logo-Outfit.