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Berufsbekleidung von der Steuer absetzen: Das sollten Sie wissen

Ob Arztkittel in der Praxis, Kochjacke in der Küche, Sicherheitsschuhe auf der Baustelle oder Service-Outfit im Hotel – typische Berufs- und Arbeitskleidung kann in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist die Unterscheidung: Während klassische Schutz- und Berufskleidung (z. B. Kasacks, Schürzen, Warnschutz, Sicherheitsschuhe) absetzbar ist, gilt das für Business-Mode wie Anzüge oder Hemden in der Regel nicht.

Bei COMO Fashion finden Sie passende Outfits für alle Branchen – von Business & Büro über Gastronomie, Hotel & Küche, Medizin & Pflege bis zu Handwerk, Industrie und Vertrieb & Dienstleistungen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kleidung steuerlich anerkannt wird, wie Sie Reinigungskosten korrekt angeben und welche Vorteile Arbeitgeber durch steuerfreie Ausstattung haben.

„Ihr Look. Ihr Team. Ihre Marke. – steuerlich sauber aufgestellt.“

Was zählt als typische Berufskleidung?

Als typische Berufskleidung gilt Kleidung, die fast ausschließlich für die berufliche Tätigkeit vorgesehen ist und sich nicht privat tragen lässt. Nur diese können Sie steuerlich absetzen.

Beispiele für absetzbare Berufskleidung:

  • Arztkittel, Kasacks und OP-Bekleidung (Medizin & Pflege)
  • Kochjacken, Schürzen und Bäckerkleidung (Gastro, Hotel & Küche)
  • Sicherheitsschuhe, Warnschutzjacken, Arbeitshosen (Handwerk & Industrie)
  • Uniformen, Dienstkleidung mit Logo (z. B. im Vertrieb oder Service)

Nicht absetzbar (bürgerliche Kleidung):

  • Anzüge, Sakkos, Kostüme oder Blusen, auch wenn sie nur im Job getragen werden
  • Standard-Hemden oder Schuhe ohne klaren beruflichen Charakter
  • Freizeitkleidung, die auch im Alltag nutzbar ist

Hinweis: Wird Kleidung mit einem festen Unternehmenslogo versehen, spricht das zusätzlich für eine typische Berufskleidung. Hier lohnt sich unser Stick- & Druckservice.

Von Kittel bis Kochjacke – Ihr Steuer-Vorteil im Kleiderschrank.

Wer darf Arbeitskleidung steuerlich absetzen?

Arbeitnehmer

  • Abzug als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung
  • Gilt für Anschaffung und Reinigung typischer Berufskleidung
  • Wichtig: nur zusätzlich zu anderen Werbungskosten (kein eigener Pauschbetrag)

Selbstständige & Unternehmer

  • Abzug als Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung
  • Anschaffung und Reinigung können direkt als Kosten verbucht werden
  • Belege und Rechnungen aufbewahren

Arbeitgeber

  • Stellt er typische Berufskleidung zur Verfügung, bleibt dies für Mitarbeiter steuerfrei (§ 3 Nr. 31 EStG)
  • Voraussetzung: es handelt sich um typische Berufskleidung (z. B. Uniform, Schutzkleidung, Kleidung mit Logo)
  • Keine Anrechnung als geldwerter Vorteil

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – der steuerfreie Team-Look lohnt sich doppelt.

Reinigungskosten für Arbeitskleidung steuerlich absetzen

Die Kosten für das Waschen und Reinigen typischer Berufskleidung können steuerlich geltend gemacht werden – entweder durch konkrete Nachweise oder durch eine Schätzung nach Waschvorgängen.

Wichtige Punkte:

  • Nachweis: Kosten müssen belegbar sein (z. B. durch Reinigungstickets oder nachvollziehbare Aufstellungen für die private Waschmaschine).
  • Schätzung: Finanzämter akzeptieren eine Berechnung nach Waschdurchgängen. Dabei werden Kosten für Wasser, Strom, Waschmittel und Abnutzung berücksichtigt.
  • Kein offizieller Pauschbetrag: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Pauschale. Viele Finanzämter erkennen aber eine Nichtbeanstandungsgrenze von ca. 110 € pro Jahr an – ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Reinigung durch Arbeitgeber: Übernimmt der Arbeitgeber die Reinigung typischer Berufskleidung, ist dies steuerfrei.

Beispielrechnung (für die Steuererklärung):

  • 2 Waschdurchgänge pro Woche × 52 Wochen = 104 Waschgänge
  • Durchschnittskosten pro Waschgang: 0,90 €
  • Gesamt: 93,60 € → als Werbungskosten/Betriebsausgaben ansetzbar

Saubere Wäsche – sauberer Steuervorteil.

Arbeitsschuhe und Sicherheitsschuhe steuerlich absetzen

Sicherheitsschuhe und spezielle Arbeitsschuhe zählen zur typischen Berufskleidung und sind deshalb steuerlich absetzbar – entweder als Werbungskosten (Arbeitnehmer) oder als Betriebsausgaben (Selbstständige). Stellt der Arbeitgeber Sicherheitsschuhe, ist dies für Mitarbeiter steuerfrei.

Absetzbar sind insbesondere:

  • Sicherheitsschuhe nach DIN EN ISO 20345 (z. B. S1, S2, S3)
  • Berufsschuhe mit rutschfester oder antistatischer Sohle
  • Spezielle Schuhe für medizinische Berufe (z. B. OP-Schuhe, Clogs)
  • Arbeitsschuhe mit Stahlkappe oder Durchtrittschutz

Nicht absetzbar:

  • Normale Straßenschuhe, auch wenn sie ausschließlich im Beruf getragen werden
  • Business-Schuhe (z. B. klassische Lederschuhe im Büro)

Hinweise für Arbeitgeber:
Viele Arbeitgeber sind verpflichtet, Sicherheitsschuhe bereitzustellen. Erfolgt die Gestellung durch den Arbeitgeber, ist dies für Mitarbeiter steuerfrei (§ 3 Nr. 31 EStG) und stellt keinen geldwerten Vorteil dar.

Passende Modelle finden Sie in unserem Sortiment an Arbeitsschuhen & Sicherheitsschuhen.

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Typische Praxisfälle nach Branchen

Direktantwort:
Ob Gastronomie, Pflege oder Handwerk – jede Branche hat typische Berufskleidung, die steuerlich absetzbar ist.

Beispiele aus verschiedenen Bereichen:

  • Medizin & Pflege: Arztkittel, Kasacks, OP-Schuhe – als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar.
  • Gastro, Hotel & Küche: Kochjacken, Schürzen, Service-Uniformen – steuerlich anerkannt, wenn sie klar als Berufskleidung erkennbar sind.
  • Handwerk & Industrie: Warnschutzjacken, Overalls, Sicherheitsschuhe – gelten als typische Schutzkleidung.
  • Business & Büro: Anzüge oder Business-Schuhe sind nicht absetzbar. Ausnahme: ein festes Unternehmenslogo kann die Kleidung zur typischen Berufskleidung machen.
  • Vertrieb & Dienstleistungen: Einheitliche Outfits mit Logo (z. B. Polo-Shirts, Westen) können steuerlich anerkannt werden.

Mehr passende Produkte finden Sie in unseren Kategorien:
Medizin & Pflege, Gastronomie & Küche, Handwerk & Industrie.

„Von der Praxis bis zur Baustelle – steuerlich gut gekleidet.“

1. Welche Arbeitskleidung darf ich steuerlich absetzen?
Nur typische Berufskleidung und Schutzkleidung, die fast ausschließlich im Job getragen wird, ist absetzbar. Beispiele: Arztkittel, Kasacks, Kochjacken, Schürzen, Warnschutzkleidung, Sicherheitsschuhe.

2. Kann ich Anzüge oder Business-Kleidung absetzen?
Nein. Bürgerliche Kleidung wie Anzüge, Kostüme, Hemden oder Business-Schuhe ist nicht absetzbar – auch dann nicht, wenn sie nur im Job getragen wird.

3. Wie setze ich die Reinigung meiner Arbeitskleidung ab?
Sie können entweder konkrete Reinigungskosten nachweisen (Reinigungstickets, Waschkosten) oder die Kosten schätzen (Anzahl der Waschgänge × Durchschnittskosten).

4. Gibt es eine Pauschale für Arbeitskleidung?
Es gibt keinen amtlichen Pauschbetrag. Viele Finanzämter akzeptieren eine Nichtbeanstandungsgrenze von ca. 110 € pro Jahr für Reinigungskosten – ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.

5. Wo trage ich Arbeitskleidung in der Steuererklärung ein?
Arbeitnehmer geben die Kosten in der Anlage N bei den Werbungskosten an. Selbstständige erfassen sie als Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung.

6. Sind Sicherheitsschuhe steuerlich absetzbar?
Ja. Sicherheitsschuhe und spezielle Arbeitsschuhe gelten als typische Berufskleidung. Sie sind absetzbar, wenn sie beruflich vorgeschrieben oder erforderlich sind.

7. Was gilt, wenn der Arbeitgeber die Kleidung stellt oder reinigt?
Stellt der Arbeitgeber typische Berufskleidung oder übernimmt die Reinigung, ist dies für Mitarbeiter steuerfrei (§ 3 Nr. 31 EStG). Es liegt kein geldwerter Vorteil vor.

8. Können auch Selbstständige Arbeitskleidung absetzen?
Ja. Für Selbstständige gelten dieselben Regeln: Anschaffung und Reinigung typischer Berufskleidung können als Betriebsausgaben abgezogen werden.

9. Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?
Quittungen, Rechnungen oder eine nachvollziehbare Berechnung der Reinigungskosten (z. B. Anzahl der Waschgänge × Kosten pro Waschgang). Ohne Belege ist ein Abzug riskant.

10. Welche Branchen profitieren besonders vom Abzug?
Vor allem Berufe mit klar erkennbarer Berufskleidung: Medizin & Pflege (Kasacks, Kittel), Gastronomie & Küche (Kochjacken, Schürzen), Handwerk & Industrie (Sicherheitsschuhe, Warnschutz) und Dienstleister mit Uniform oder Logo-Outfit.